28.02.2024 | BStBK

Schlussabrechnungen: Offener Brief der Kammern

Otto-Schmidt-Verlag

Die Berufsstände der prüfenden Dritten wenden sich mit einem offenen Brief an die Wirtschaftsministerien von Bund und Ländern. Sie kritisieren Bürokratiewut seitens der Bewilligungsstellen bei den Schlussabrechnungen und fordern weitere Fristverlängerungen.

Die prüfenden Dritten hätten als Compliance-Instanz dafür gesorgt, dass Auszahlungen aufgrund konsistenter Anträge erfolgen und Missbrauch wirksam verhindert wird. Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) kritisiert, dass sich bei den nun anstehenden Schlussabrechnungen ein übermäßig aufgeblähter Prüfprozess etabliert habe, der dringend gestoppt werden müsse.

"Die von den Ländern eingesetzten Bewilligungsstellen müssen ihre kleinteilige und von Misstrauen geprägte Prüfpraxis entschlacken. Diese alle Beteiligten lahmlegende Bürokratiewut muss gestoppt werden. Die Bewilligungsstellen planen, bis mindestens 2027 die Schlussabrechnungen zu bearbeiten – ein untragbarer Zustand." so BStBK-Präsident Hartmut Schwab. 

Vereinfachung und Fristverlängerungen gefordert

Im gemeinsamen Schulterschluss fordern die vier berufsständischen Organisationen Bundessteuerberaterkammer, Deutscher Steuerberaterverband, Wirtschaftsprüferkammer und Bundesrechtsanwaltskammer:

  • Eine Vereinfachung und Entschlackung der Prüfprozesse: Rückfragen sollen allenfalls einmalig und gezielt erfolgen, um einen übermäßigen Prüfaufwand zu vermeiden.
  • Änderungen in der Schlussabrechnung gegenüber dem Antrag müssen uneingeschränkt möglich sein.
  • Eine Verlängerung der Fristen: Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnungen soll für das Paket 1 bis zum 30. Juni und für das Paket 2 bis zum 31. Dezember 2024 verlängert werden. In begründeten Einzelfällen soll eine weitere Verlängerung möglich sein.
  • Klare Fristen für die Bescheidung: Es sollen klare Fristen für die Bescheidung durch die Bewilligungsstellen festgelegt werden, um Rechtssicherheit für Unternehmen und planbare Prozesse für prüfende Dritte zu gewährleisten.

(BStBK / STB Web)